Nebst einem pauschalen Zuschlag, der die bisherige Lebenshaltung abgelten soll, können nicht noch zusätzlich die konkreten Kosten für Freizeitaktivitäten, Ferien etc. dazugerechnet werden (kein Methodenmix). Für die Anrechnung von Kinderkosten sprechen allerdings die in der Zwischenzeit eingetretenen sehr guten Einkommensverhältnisse des Vaters. Auf der anderen Seite sollten diese in einem vernünftigen Verhältnis zu der früheren, gemeinsamen Lebenshaltung stehen. Die fünfköpfige Familie hat während dem Zusammenleben bescheiden gelebt (Wohnkosten von CHF 1'150.00).