Je ein Drittel des Überschusses, d.h. je CHF 876.00 bzw. CHF 874.00 werde den beiden Ehegatten und den Kindern zugewiesen. Beim Bedarf der Ehefrau werde dieser Überschussanteil in allen fünf Phasen gleichbleibend aufgeführt. Die Kinderunterhaltsbeiträge von je CHF 1‘750.00 zuzüglich Ausbildungszulagen, ingesamt also rund CHF 2‘000.00 dürften für Verhältnisse im Kanton Solothurn als hoch, in Anbetracht des Einkommens des Vaters aber nicht als aussergewöhnlich, bezeichnet werden. Mit diesen Unterhaltsbeiträgen könnten neben dem Bedarf der drei Kinder ohne weiteres auch ihre Hobbies finanziert werden.