Die Kinder- und Ausbildungszulagen seien zusätzlich geschuldet sofern diese, wie dies aktuell der Fall sei, vom Vater bezogen würden. Die Ermittlung des gebührenden Unterhalts habe ergeben, dass die Ehegatten [...] in den Jahren 2007 bis 2009 neben einer Sparquote, einen Überschuss aufwiesen, mit welchem sie ihren damaligen Lebensstil finanzierten. Der vom Ehemann mit seinem Einkommen in der Periode 2007 bis 2009 finanzierte Teil am Überschuss könne auf CHF 2‘624.00 beziffert werden. Je ein Drittel des Überschusses, d.h. je CHF 876.00 bzw. CHF 874.00 werde den beiden Ehegatten und den Kindern zugewiesen.