Der Amtsgerichtspräsident hat weiter erwogen, die Kinderunterhaltsbeiträge würden gestützt auf das Durchschnittseinkommen des Ehemannes der Jahre 2010 bis 2015 inkl. Boni und stock‑awards von rund CHF 15‘000.00 berechnet. Gemäss der Prozentregel belaufe sich der Kinderunterhalt auf total CHF 5‘250.00 (35 % von CHF 15‘000.00) bzw. auf CHF 1‘750.00 pro Kind. Die Kinder- und Ausbildungszulagen seien zusätzlich geschuldet sofern diese, wie dies aktuell der Fall sei, vom Vater bezogen würden.