Nachdem die Ehefrau bei der Vorinstanz eingestanden hat, dass die in den definitiven Steuerveranlagungen 2007 aufgeführten «weiteren Einkünfte» nicht als Einnahmen zu berücksichtigen seien, ist in der Berechnung der Einkünfte durch den Vorderrichter eine entsprechende Korrektur zu machen, und zwar auch für die folgenden Jahre. Die Aufrechnung einer Amortisation von je CHF 5‘469.00 (2008 und 2009) und der abgegebenen Begründung der Ehefrau dazu leuchtet nicht ein und ist auch durch keine Urkunden in irgendeiner Art belegt.