Das Ergebnis sei also Null, da es auch keine Nettomieterträge gebe. Das durchschnittliche Einkommen pro Monat betrage entsprechend CHF 11‘962.25. Bezugnehmend darauf hat die Ehefrau am 28. September 2015 (AS 274) ausgeführt, der Einwand des Ehemannes für das Steuerjahr 2007 sei korrekt, nicht jedoch für die beiden folgenden Jahre. Die Liegenschaftsaufwendungen für das Mehrfamilienhaus des Ehemannes in Deutschland würden die Mietzinseinnahmen nämlich nur deshalb übersteigen, weil nach deutschem Recht jährlich ein pauschaler Amortisationsabzug von EUR 3‘418.88 bzw. CHF 5‘469.00 zulässig sei.