Bereits bei der Vorinstanz (AS 251) hat der Ehemann gegen seine Einnahmen eingewendet, die Ehefrau habe die Einkommen der Jahre 2007 bis 2009 nicht richtig berechnet. Wenn sie die Veranlagungen 2007 bis 2009 richtig gelesen hätte, würde sie sehen, dass es keine sogenannten «weiteren Einkünfte» gebe. Diese Beträge würden zwar unter «weitere Einkünfte» aufgerechnet, aber weiter unten unter Nettomieterträge wieder in Abzug gebracht. Das Ergebnis sei also Null, da es auch keine Nettomieterträge gebe.