Ehemann CHF 874.00). Der gebührende Bedarf der Ehefrau ohne die drei Kinder, jedoch unter Berücksichtigung des Betreuungsaufwandes und daher mit einem Grundbetrag von CHF 1‘350.00 betrage ohne Altersvorsorge CHF 5‘008.00 (Grundbetrag Ehefrau CHF 1‘350.00, Wohnkosten inkl. Nebenkosten CHF 1‘150.00, Krankenkassenprämien CHF 384.00, Telekommunikation/Mobiliarversicherung CHF 100.00, Stellensuche/Berufsunkosten CHF 150.00, laufende Steuern CHF 1‘000.00, Anteil Überschuss CHF 874.00). 2.2 Bereits bei der Vorinstanz (AS 251) hat der Ehemann gegen seine Einnahmen eingewendet, die Ehefrau habe die Einkommen der Jahre 2007 bis 2009 nicht richtig berechnet.