(Einkommen des Ehemannes CHF 10‘940.00 zuzüglich Kinderzulagen CHF 600.00 abzüglich gesamter Grundbetrag CHF 8‘916.00). Es sei gerechtfertigt, diesen mit dem Einkommen des Ehemannes finanzierten Überschuss zu je einem Drittel auf die beiden Ehegatten und die drei Kinder aufzuteilen (Anteil Kinder CHF 876.00, Anteil Ehefrau CHF 874.00 und Anteil Ehemann CHF 874.00).