Einkommen von CHF 2'600.00 anzurechnen, wird doch die jüngste Tochter E.___ am [...].2019 das 16. Altersjahr vollendet haben. 1.5 Weitere Einkünfte sind der Ehefrau nicht anzurechnen. Im erstinstanzlichen Verfahren wurde die Anrechnung eines Vermögensertrages weder auf Seiten der Ehefrau noch auf Seiten des Ehemannes verlangt.