Im Trennungszeitpunkt war die Ehefrau 44 ½ Jahre alt. Die Kinder waren damals 7, 8 und 11 Jahre alt. Eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bestand damals tatsächlich noch nicht. Der Ehefrau musste aber bereits damals bewusst gewesen sein, dass eine Wiederaufnahme der Ehe kaum in Frage kommt und insbesondere, dass sie sich angesichts des Alters der Kinder über einen Einstieg ins Berufungsleben wird ernsthaft Gedanken machen müssen. Die jüngste Tochter E.___ wurde im [...] 2013 10 Jahre alt. Damals war die Ehefrau 47 ½ Jahre alt.