Dass die Ehefrau trotzdem und selbst nach entsprechender Empfehlung ihrer Rechtsvertreterin keine konkreten Schritte ergriffen habe, sei schlicht unverständlich. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. März 2016 habe sie auf die Frage, welche Strategie sie betreffend Aufnahme einer Erwerbstätigkeit habe geantwortet: «Das Problem ist, es wurde vorher nie diskutiert. Erst mit Einleitung der Scheidungsklage wurde das zum Thema, im Sommer 2013.». Aber auch drei Jahre nach Einreichung der Scheidungsklage habe die Ehefrau offenbar keine Strategie oder Vorstellung entwickelt, wie sie den Wiedereinstieg angehen wolle.