Wenn ein Wiedereinstig der Ehefrau ins Berufsleben in Betracht gezogen werde, so würden in erster Linie weniger qualifizierte Berufe in Frage kommen wie beispielsweise das Gastgewerbe oder der Detailhandel. Realistisch scheine beispielsweise auch eine Tätigkeit im Pflegebereich, die eine viermonatige SRK-Ausbildung voraussetze. Die Chancen der Ehefrau, nach einer SRK-Ausbildung eine Teilzeitanstellung im Pflegebereich zu finden, würden sehr gut stehen. Bei der beruflichen Biographie der Ehefrau werde es auch nach Wegfallen der Kinderbetreuung wenig realistisch sein, von einem hypothetischen Arbeitspensum von 100 % auszugehen.