Nach rund 17 Jahren beruflicher Absenz sei heute das von der Ehefrau bis 1999 erworbene Informatik-Know-how schlicht nicht mehr verwertbar. Dies unabhängig davon, ob die Ehefrau nach zehn Studienjahren einen formellen Abschluss nachweisen könne oder nicht. Bevor an einen Wiedereinstieg der Ehefrau als Informatikkauffrau gedacht werden könne, müsste sie nochmals eine nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG) dreijährige Ausbildung in Angriff nehmen. Dies sei wenig realistisch. Wenn ein Wiedereinstig der Ehefrau ins Berufsleben in Betracht gezogen werde, so würden in erster Linie weniger qualifizierte Berufe in Frage kommen wie beispielsweise das Gastgewerbe oder der Detailhandel.