Fest steht, dass der Kindesunterhalt gebührend sein soll (Annette Spycher, a.a.O., S. 208 ff, Angelo Schwizer, Salvatore Della Valle, a.a.O., S. 1594). 7.1 Der Vorderrichter hat im angefochtenen Entscheid festgestellt, die Parteien hätten während der Ehe gespart (Sparquote durchschnittlich CHF 2‘066.13 pro Monat). Diese Sparquote werde jedoch durch die trennungsbedingten Mehrkosten aufgezehrt.