125 ZGB, der sich am bisherigen Lebensstandard orientiert (Alexandra Jungo, Regina E. Aebi-Müller, Jonas Schweighauser, Der Betreuungsunterhalt in: FamPra 2017, S. 187). Der Betreuungsunterhalt wirkt sich im Vergleich zur Situation bis Ende 2016 in jenen Konstellationen spürbar aus, in denen bisher die betreuungsbedingte Einbusse in der Erwerbstätigkeit nicht kompensiert wurde: bei Kindern unverheirateter Eltern. Im Verbund verheirateter (oder verheiratet gewesener), unterhaltberechtigter Eltern und ihrer Kinder führt der Betreuungsunterhalt im Vergleich zum bisherigen Recht zu einer zeitweiligen Umverteilung;