Der Bundesrat hat in der Botschaft zum neuen Kindesrecht ausgeführt, eine Stärkung des Unterhalts des Kindes sei beabsichtigt, ohne aber die Regelungen betreffend der Scheidungsfolgen ändern zu wollen. Insbesondere solle die Einführung des Betreuungsunterhalts keine Auswirkungen auf den Vorsorgeausgleich haben. Vorgeschlagen werde einzig die Verschiebung eines Bestandteils des nachehelichen Unterhalts in den Kindesunterhalt. Das System des nachehelichen Unterhalts solle dadurch aber keine grundsätzliche Änderung erfahren.