Im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode wird mit dem neuen Betreuungsunterhalt (zumindest für eine bestimmte Zeit) ein Teil des ehelichen bzw. nachehelichen Unterhalts «herausgebrochen» und in den Kindesunterhalt verschoben. Der Betreuungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt sind zusammen wieder gleich gross, wie der nach der bisherigen Berechnungsart ermittelte nacheheliche Unterhalt (Matthias Dolder, Betreuungsunterhalt: Verfahren und Übergang in: FamPra 2016 S. 922). Der Bundesrat hat in der Botschaft zum neuen Kindesrecht ausgeführt, eine Stärkung des Unterhalts des Kindes sei beabsichtigt, ohne aber die Regelungen betreffend der Scheidungsfolgen ändern zu wollen.