Nachdem der Konnex zwischen dem Kindesunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt naheliegend ist, muss eine Gesamtbeurteilung stattfinden, dies insbesondere, da der Ehemann sämtliche Unterhaltsbeiträge angefochten hat. 4. Mit Verfügung vom 13. Januar 2017 wurde den Parteien Gelegenheit geboten, neue Rechtsbegehren, die durch den Wechsel des anwendbaren Kinderunterhaltsrechts veranlasst werden, zu stellen und zu begründen. Die Parteien wurden also mit andern Worten darauf hingewiesen, dass die neuen Anträge nur insofern begründet werden können, als sie mit der geänderten Rechtslage im Zusammenhang stehen.