4. Eventuell: Für den Fall, dass den Kindern D.___ und E.___ ein geringerer als der beantragte Betreuungsunterhalt zugesprochen werden sollte, sei der Ehemann zu verpflichten, der Ehefrau in der Zeit von Januar 2017 bis und mit Dezember 2019 monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag entsprechend der Differenz zwischen dem beantragten Betreuungsunterhalt von insgesamt CHF 3’835.00 und dem zugesprochenen Betreuungsunterhalt zu bezahlen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 5.1.2 Im Verfahren ZKBER.2016.67 (die falsche Bezifferung der Anträge in der schriftlichen Eingabe, ist nachfolgend berichtigt): 1. Es sei Ziff.