Angesichts der Komplexität des Falles, der geänderten Rechtslage und der zahlreichen Rechtsbegehren wurden die Parteien mit Verfügung vom 5. Oktober 2017 zu einer Instruktionsverhandlung vor der vollständigen Zivilkammer vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, bis spätestens zwei Wochen vor der Instruktionsverhandlung, also bis 3. November 2017, Belege ihrer aktuellen finanziellen Verhältnisse einzureichen, insbesondere die letzte Steuererklärung und die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung, den letzten Lohnausweis und eine aktuelle Lohnabrechnung sowie Belege zu Miete oder Hypothekarzinsen, Nebenkosten, Krankenkassenbeiträgen, Berufsunkosten und zu weiteren besondere