Die Parteien stellten in der Folge in verschiedenen Eingaben, teils sich widersprechende und teils über die bei der Vorinstanz gestellten Anträge hinausgehende Anträge. Angesichts der Komplexität des Falles, der geänderten Rechtslage und der zahlreichen Rechtsbegehren wurden die Parteien mit Verfügung vom 5. Oktober 2017 zu einer Instruktionsverhandlung vor der vollständigen Zivilkammer vorgeladen.