Die in den Ziffern 5 und 6 festgelegten Unterhaltsbeiträge (UB) basieren auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Mai 2016 von 100.6 Punkten auf der Basis Dezember 2015 = 100 Punkte. Die Beiträge werden jeweils per 1. Januar jeden Jahres proportional dem Indexstand im vorausgegangenen November angepasst, erstmals am 1. Januar 2018. Es ist dabei auf ganze Franken auf- oder abzurunden. Der neue Unterhaltsbeitrag berechnet sich wie folgt: | Neuer UB = | ursprünglicher UB x neuer Index | | ursprünglicher Index (100.6 Punkte) | Die Anpassung der Beträge an den Index erfolgt, wenn und in welchem Umfang sich das Einkommen von A.___ mit der Teuerung entwickelt;