sie sollen den Kindern jedoch zusätzlich zukommen. Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern dauert über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr. Ausserordentliche Kosten für die Kinder (z.B. Zahnkorrekturen) tragen die Eltern über die Regelung hinaus gemeinsam nach ihren finanziellen Möglichkeiten, soweit diese nicht durch Versicherungsleistungen oder anderswie gedeckt sind. 6. A.___ hat B.___ monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag im Sinne von Art.