Die Ehegatten erklären sich damit gegenseitig als per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche insbes. auch ausstehende Unterhaltsbeiträge, als güterrechtlich vollständig auseinandergesetzt. Die seit Februar ausstehenden Kinderzulagen für C.___ von insgesamt CHF 1‘000.00 sind von dieser Saldoklausel ausgenommen. Die Unterhaltszahlungen sind bis Ende 2014 beglichen. 5. A.___ hat B.___ für die Töchter monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von je CHF 1‘750.00 zu bezahlen. Die Kinderzulagen sind in diesen Beiträgen nicht inbegriffen; sie sollen den Kindern jedoch zusätzlich zukommen.