des Ehescheidungsurteils CHF 97‘000.00 wie folgt: - CHF 50‘000.00 von seinem Konto der 3. Säule bei der Migrosbank auf ein von B.___ noch zu eröffnendes Konto der 3. Säule. - CHF 47‘000.00 auf ein von B.___ noch zu bezeichnendes Bankkonto. 4.5.3. A.___ ermächtigt B.___, die Konten der Kinder bei der [Bank] Nrn. [...] (C.___), [...] (D.___) und [...] (E.___) zu saldieren und die jeweiligen Guthaben unter ihrem Namen anzulegen und frei darüber zu verfügen. 4.5.4. Im Übrigen wird der heutige Besitzstand unter den Ehegatten gewahrt. Jeder Ehegatte behält zu Eigentum, was er zur Zeit besitzt. Die Ehegatten erklären sich damit gegenseitig als per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche insbes.