_ betreut seine Töchter jedes zweite Wochenende von Freitag 19.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr. Weiter betreut er sie je zwei Tage, alternierend an Weihnachten oder Neujahr sowie an Ostern oder Pfingsten. Ausserdem hat er das Recht, seine Töchter während der Schulferien drei Wochen ferienhalber zu sich zu nehmen. Der Termin der Ferien ist spätestens drei Monate im Voraus anzumelden. B.___ verpflichtet sich, A.___ über wichtige Entscheide hinsichtlich der Lebensgestaltung sowie Pflege und Erziehung der Töchter zu orientieren. Ausserdem verpflichtet sich B.___, A.___ über wichtige Anlässe (Schulbesuchstag, Elternabend etc.) rechtzeitig, d.h. soweit möglich 14 Tage im Voraus, zu informieren.