I. 1. Die Parteien wurden mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Bucheggberg-Wasseramt vom 16. Juni 2016 geschieden. Das Urteil lautet in den hier relevanten Ziffern wie folgt: 1. Die am […]1999 vor Zivilstandsamt [...] (Deutschland) geschlossene Ehe ist geschieden. 2. Die Kinder C.___, geb. [...]1999, D.___, geb. [...]2002, und E.___, geb. [...]2003, werden unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen. Der Wohnsitz der Kinder ist bei der Mutter, welche auch zur Hauptsache die Betreuung übernimmt. 3. Die AHV-Erziehungsgutschriften werden ab Scheidungsdatum vollumfänglich der Mutter gutgeschrieben. 4. Die Teilvereinbarung über die Scheidungsfolgen vom 15. Juli 2015 wird genehmigt.