Die Parteikosten des Berufungsverfahrens werden wettgeschlagen. Die Entschädigungen der unentgeltlichen Rechtsbeistände der Parteien werden wie folgt festgesetzt: - Rechtsanwältin Fabienne Brunner: CHF 1‘614.40; - Rechtsanwalt Marc Aebi: CHF 2‘334.80. Die Entschädigungen sind vom Staat zu bezahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sowie die Nachzahlungsansprüche von Rechtsanwältin Fabienne Brunner im Umfang von CHF 598.00 und von Rechtsanwalt Marc Aebi im Umfang von CHF 626.40, sobald A.___ und/oder B.___ zur Nachzahlung in der Lage sind (Art. 123 ZPO). Rechtsmittel: Der Streitwert übersteigt CHF 30‘000.00.