Sie sollen den Kindern jedoch zusätzlich zukommen. Ausserordentliche Kosten für die Kinder (z.B. Zahnkorrekturen) tragen die Eltern über die Regelung hinaus gemeinsam nach ihren finanziellen Möglichkeiten, soweit diese nicht durch Versicherungsleistungen oder anderswie gedeckt sind». 3. Ziffer 7 des Urteils lautet neu wie folgt: «Der Ehemann hat der Ehefrau mit Wirkung ab Auszug aus der ehelichen Liegenschaft einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 850.00 zu bezahlen». 4. Ziffer 8 des Urteils lautet neu wie folgt: «Das vorliegende Urteil stützt sich auf folgende monatliche Nettoeinkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl.