Im Jahr 2015 sank es aber wieder um fast CHF 20‘000.00 auf CHF 52‘028.00. Es rechtfertigt sich daher, auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre abzustellen. Dieser Durchschnitt beträgt CHF 53‘796.00 (2013: 38‘296.00, 2014: 71‘064.00, 2015: 52‘028.00), was unter Einbezug der Hypothekarzinsen und Nebenkosten (CHF 9‘657.00) auf den Monat umgerechnet und aufgerundet CHF 5‘300.00 ergibt. Ziffer 8 des angefochtenen Urteils ist entsprechend anzupassen. 2.3 Der Amtsgerichtspräsident setzte die Alimente für die vier Kinder auf 40% des Einkommens des unterhaltspflichtigen Ehemannes fest. Diese Berechnungsweise ist angemessen und unbestritten geblieben.