Bei stetig sinkenden oder steigenden Erträgen kann der Gewinn des letzten Jahres allein als massgebendes Einkommen betrachtet werden (Urteil des Bundesgerichts 5A_684/2011 vom 31. Mai 2012, E. 2.2). Der Vorderrichter ermittelte die Leistungskraft des Ehemannes bloss aufgrund der letzten zwei Jahresergebnisse. Die dafür angeführte Begründung überzeugt nicht. Wie der Berufungskläger zu Recht ausführt, hat die Umstellung auf Bio-Landwirtschaft für sich allein noch nicht ein höheres Einkommen zur Folge. Zwar stieg das Einkommen im Jahr 2014 erheblich auf CHF 71‘064.00. Im Jahr 2015 sank es aber wieder um fast CHF 20‘000.00 auf CHF 52‘028.00.