Da dem Ehemann die in der Betriebsrechnung angerechneten Hypothekarzinsen und Nebenkosten beim Bedarf aufgerechnet würden, sei der entsprechende Betrag von zusammen CHF 9‘657.00 ebenfalls zum Einkommen zu addieren. Das massgebende Einkommen des Ehemannes belaufe sich somit auf CHF 71‘203.00 beziehungsweise gerundet CHF 6‘000.00 pro Monat. Der Berufungskläger entgegnet, es sei zwar richtig, dass er seinen Betrieb in den Jahren 2011/2012 auf biologischen Landbau umgestellt habe. Aufgrund dieser Umstellung könne aber nicht mit höheren Einnahmen gerechnet werden.