Die Vorinstanz verkenne, dass die psychischen Probleme nachweislich keineswegs nur trennungsbedingt, sondern auf einen früheren sexuellen Missbrauch zurückzuführen seien. Die psychisch schlechte Verfassung habe sich seither nicht gebessert. Es scheine als völlig unrealistisch, dass sich die psychische Situation aufgrund des Wegzugs abrupt positiv und stabil präsentieren werde. Die psychischen Probleme blockierten die Ehefrau und solche Blockaden würden sie in der zukünftigen persönlichen Kinderbetreuung einschränken.