Es sei ihm wichtig, klar zu stellen, dass er auch in Zukunft, wenn die Obhut über die Kinder ihm zugeteilt würde, vollumfänglich selbst für die Kinderbetreuung verantwortlich zeichnen würde. Die Personen aus seinem sozialen Umfeld übernähmen nicht die Betreuung der Kinder, sondern würden ihm lediglich beispielsweise in Notfällen oder bei unerwarteten Terminkollisionen zur Verfügung stehen. Er halte daran fest, dass die Ehegatten die Kinderbetreuung in der Vergangenheit etwa zu gleichen Teilen wahrgenommen hätten.