Ausserdem verlören die Kinder das Gefühl, auf einem Bauernhof aufzuwachsen, nicht vollständig, hätten sie in Zukunft doch zwei Zuhause, eines bei der Mutter und eines beim Vater. Da die Ehefrau ihren neuen Wohnort sorgfältig ausgewählt habe, sei überhaupt nicht davon auszugehen, dass sie bald wieder umziehen werde. Unter Abwägung der verschiedenen vorgebrachten Aspekte sei die Möglichkeit der vollständigen persönlichen Betreuung der Kinder durch die Mutter ausschlaggebend, weshalb die Kinder unter ihre alleinige Obhut zu stellen seien.