Die Einnahme der Medikamente spreche nicht gegen eine Obhutszuteilung an sie, da kein einziger Vorfall bekannt sei, wonach sie sich wegen der Medikamente falsch verhalten habe. Es sei dem Ehemann beizupflichten, dass ein Bauernhof ein besonderer Fall und es für die Kinder sicher schön sei, dort aufzuwachsen. Es sei auch verständlich, dass er selber Mühe gehabt hätte, wenn er von dort weggemusst hätte. Leider sei die Situation hier eine andere. Da eine Trennung zwischen ihm und der Ehefrau angezeigt sei, werde es für die Kinder sowieso zu einem einschneidenden Ereignis kommen, indem sie im Alltag nicht mehr beide Elternteile bei sich haben werden.