Als Landwirt sei man auf dem eigenen Hof immer zur Stelle, wenn es nötig sei. Und dass es sehr oft nötig sei und Arbeiten auf einem Hof mit Tieren nicht einfach aufgeschoben werden können, entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Die Ehefrau dagegen könnte sich nebst Haushalt, Kleintieren und Pflanzen voll der Kinderbetreuung widmen. Dass eine alleinige Betreuung einfach werde, behaupte die Ehefrau nicht. Auch sie werde ab und zu, wenn sie eigene oder mit einzelnen Kindern Termine habe, Drittpersonen zur Betreuung von Kindern beiziehen müssen. Doch solche ausserordentliche Betreuungssituationen kämen beim Ehemann zu der bei ihm notwendigen 50 % Drittbetreuung noch hinzu.