Die genaue Aufteilung der Betreuung sei jedoch gar nicht essentiell, denn zu prüfen sei vor allem die zukünftige Gewährleistung der Betreuung. Dass die Ehefrau sich in Zukunft mehr der persönlichen Betreuung der vier Kinder widmen könne als der Ehemann, der trotz Angestellten arbeiten müsse und die Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb inne habe, verstehe sich von selbst. Auch wenn der Ehemann auf Drittpersonen zählen könne, sei eine 50%ige Betreuung von vier Kindern äusserst schwierig. Ausserdem sei fraglich, ob es sich tatsächlich nur um eine 50%ige Fremdbetreuung handeln würde. Als Landwirt sei man auf dem eigenen Hof immer zur Stelle, wenn es nötig sei.