Die vorliegende Vereinbarung stützt sich auf folgende monatliche Nettoeinkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen): - des Ehemannes CHF 6‘000.00 - der Ehefrau CHF 0.00 9.-12… 2. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann nach Zustellung der schriftlichen Begründung des Urteils Berufung. Er beantragt, die Ziffern 3, 5, 6, 7 und 8 des Urteils aufzuheben. In Bestätigung der Verfügung vom 13. April 2016 seien die vier Kinder unter die alleinige Obhut des Vaters zu stellen. Das Besuchs- und Ferienrecht sei der Ehefrau einzuräumen.