Weiter hat der Vater das Recht, mit den Kindern während den Schulferien jährlich 3 Wochen Ferien zu verbringen, wobei diese mindestens 3 Monate im Voraus abzusprechen sind. 6. Der Ehemann hat der Ehefrau mit Wirkung ab Auszug aus der ehelichen Liegenschaft an den Unterhalt der Kinder monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von je CHF 600.00 zu bezahlen. Die Kinderzulagen sind in diesen Beiträgen nicht inbegriffen. Sie sollen den Kindern jedoch zusätzlich zukommen.