I. 1. Die Parteien führten vor Richteramt Bucheggberg-Wasseramt ein Eheschutzverfahren, das der Ehemann am 31. März 2016 angehoben hatte. Mit superprovisorischer Verfügung vom 1. April 2016 teilte der Amtsgerichtspräsident die elterliche Obhut über die vier der Ehe entsprossenen Kinder (geb. 2007, 2008, 2010 und 2012) vorläufig und bis zum definitiven Entscheid dem Ehemann zu. Am 13. April 2016 bestätigte er die Verfügung. Gleichzeitig beauftragte er die Familienberatung im Hinblick auf die definitive Regelung der Obhutsfrage mit der Erstellung eines Gutachtens.