2. Es wird festgestellt, dass A.___ nicht der Vater der am 19. Juni 2000 geborenen C.___ ist. 3. Die Kosten des Verfahrens vor dem Amtsgerichtspräsidenten und des Berufungsverfahren werden dem Kanton auferlegt. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.