Bezeichnend dafür ist auch die Begründung seiner Eingabe vom 16. Februar 2016: «Ich verstehe den Irrtum des Gerichts Thal/Gäu nicht, die unsere Ehe einerseits als kinderlos in die Akten aufgenommen und bestätigt hat, und jetzt im Jahre 2016 plötzlich mir die Vaterschaft und das Sorgerecht aufhalsen will, obwohl ich noch nicht einmal von der Existenz des Kindes gewusst habe, geschweige denn seitens der Einwohnerkontrolle [...] über die Geburt des Kindes informiert worden wäre». Kurz nach Kenntnis des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens auf Ergänzung des Scheidungsurteils hat der Berufungskläger die Vaterschaft beim Richteramt Thal-Gäu angefochten.