Am 14. Dezember 2015 hatte die Gemeinde [...] nämlich nach dem Zuzug der Kindsmutter für diese beim Richteramt Thal-Gäu ein Verfahren auf Ergänzung des Scheidungsurteils, konkret eine nachträgliche Regelung des Sorgerechts, eingeleitet. Mit Zustellung der entsprechenden Eingabe an den Kläger am 21. Januar 2016 (Datum der entsprechenden Verfügung) wurde ihm damit zum ersten Mal von derselben Stelle, die seine Ehe als kinderlos bezeichnet hatte, zumindest indirekt mitgeteilt, dass dem offenbar doch nicht so sei. Kurz darauf gelangte er am 16. Februar 2016 mit einer «Vaterschafts-Aberkennungsklage» an das Richteramt Thal-Gäu.