Seine Behauptung bei der Vorinstanz, er wisse erst seit 2015 offiziell, dass er eine Tochter habe, ist plausibel. Es ist nachvollziehbar, dass er die Sache mit der Vaterschaft erst ab diesem Zeitpunkt ernst nahm. Am 14. Dezember 2015 hatte die Gemeinde [...] nämlich nach dem Zuzug der Kindsmutter für diese beim Richteramt Thal-Gäu ein Verfahren auf Ergänzung des Scheidungsurteils, konkret eine nachträgliche Regelung des Sorgerechts, eingeleitet.