Steht aber von vornherein fest, dass nicht genügend Mittel vorhanden sind, um den während des gemeinsamen Haushaltes zuletzt gelebten Standard aufrecht zu erhalten, oder wird eine bisherige Sparquote durch die trennungsbedingten Mehrkosten aufgebraucht, liefert die Methode der Existenzminimumberechnung mit (allfälliger) Überschussverteilung (auch zweistufige Methode genannt) zuverlässige Ergebnisse. Im Unterschied zur einstufig-konkreten Methode, wo der gebührende Unterhalt Ausgangspunkt der Berechnung ist, wird bei der zweistufigen Methode eine bestimmte Summe Geldes (das - allenfalls hypothetische - Einkommen aller Betroffenen) bedarfsgerecht auf die Ehegatten und Kinder verteilt.