Dabei kann allerdings nicht einfach von dem Betrag ausgegangen werden, der während des gemeinsamen Haushaltes ausgegeben wurde, weil das Getrenntleben in aller Regel mit Mehrkosten verbunden ist, die durch eine regelmässig tiefere Steuerlast nicht wettgemacht werden. Steht aber von vornherein fest, dass nicht genügend Mittel vorhanden sind, um den während des gemeinsamen Haushaltes zuletzt gelebten Standard aufrecht zu erhalten, oder wird eine bisherige Sparquote durch die trennungsbedingten Mehrkosten aufgebraucht, liefert die Methode der Existenzminimumberechnung mit (allfälliger) Überschussverteilung (auch zweistufige Methode genannt) zuverlässige Ergebnisse.