Bei der einstufig-konkreten Methode wird der Unterhaltsbeitrag auf der Basis der tatsächlich getätigten Ausgaben ermittelt. Dabei kann allerdings nicht einfach von dem Betrag ausgegangen werden, der während des gemeinsamen Haushaltes ausgegeben wurde, weil das Getrenntleben in aller Regel mit Mehrkosten verbunden ist, die durch eine regelmässig tiefere Steuerlast nicht wettgemacht werden.