Der in der eingereichten Berechnungstabelle ermittelte Überschuss von CHF 1‘379.00 sei somit um total CHF 2‘400.00 auf CHF 3‘779.00 zu erhöhen. Dieser Überschuss sei praxisgemäss so auf die einzelnen Familienmitglieder (Eltern und zwei Kinder) aufzuteilen, dass der Anteil eines Elternteils doppelt so gross sei wie derjenige des Kindes. Dementsprechend entfielen vom gesamten Überschuss ein Drittel von CHF 3‘779.00, das heisst CHF 1‘260.00 auf die Ehefrau. Bei der Ermittlung des gebührenden Unterhalts seien die volljährigen und zwischenzeitlich auch wirtschaftlich selbständigen Kinder nicht mehr zu berücksichtigten.